Winterausrüstung in der Schweiz Vorschrift?
In der Schweiz gibt es keine Winterreifenpflicht wie beispielsweise in Deutschland.
Zwar gibt es die Redensart „Winterbereifung von Oktober bis Ostern“, eine gesetzliche Regelung gibt es in der Schweiz jedoch nicht. Grundsätzlich ist es bei winterlichen Bedingungen wichtig, die richtigen Reifen auf den Felgen zu haben.
Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, riskiert einen Unfall. Eine Busse für fehlende Winterreifen gibt es nicht, allerdings kann es zu einer Strafe kommen, wenn durch falsche Bereifung ein Unfall entsteht.
Im Art. 29 des Strassenverkehrsgesetzes wird festgelegt, dass KFZ nur im betriebssicheren und vorschriftsmässigen Zustand verkehren dürfen, desweiteren muss sich laut Art. 26 Abs. 1 SVG jeder so verhalten, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Gemäss Art. 90 Abs. 2 kann für einen Verstoss eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bzw. eine Geldbusse verhängt werden.
Somit existiert zwar keine ausdrückliche, aber eine indirekte Winterreifenpflicht in der Schweiz!
Ab wann Winterbereifung aufgezogen werden muss, ist vom Wetter abhängig. Eine Strafe kann nur bei einem Unfall verhängt werden. Das Risiko muss jeder selbst einschätzen.
Ganzjahresreifen in der Schweiz
Es können auch Allwetterreifen in der Schweiz verwendet werden. In höheren Regionen empfiehlt es sich jedoch auf richtige Winterbereifung zu setzen.
Das Mindestprofil von Winterreifen in der Schweiz beträgt 1,6 Millimeter.
Empfohlen wird allerdings, bei Winterreifen vier Millimeter nicht zu unterschreiten.
Gibt es eine Schneekettenpflicht in der Schweiz?
In der Schweiz ist dies nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es ratsam, in den Wintermonaten, entsprechende Winterausrüstung dabeizuhaben.